Eigenschutz bei der Schädlingsbekämpfung

Zur Schädlingsbekämpfung an Pflanzen, Kübelpflanzen, hält der örtliche Fachhandel verschiedenste Präparate für unterschiedlichste Einsatzgebiete bereit. Grundsätzlich sollten die jeweiligen Schädlingsbekämpfungsmittel nur angewandt werden, wenn alternative Methoden versagt haben und sich ein Einsatz der ‚chemischen Keule‘ als absolut unumgänglich erweist.  
Die zumeist flüssigen Pflanzenschutzmittel erfordern eine sehr gleichmäßige Verteilung für eine optimale Wirkungsentfaltung. Aus diesem Grund erfolgt beim Ausbringen eine extreme feine Zerstäubung der Pflanzenschutzmittel, welche durch hochwertige Düsen der Spritzgeräte sichergestellt wird. Das Pflanzenschutzmittel wird bei der Anwendung nahezu vernebelt. Natürlich gibt es diverse Verlängerungen (Stiele, Düsenverlängerungen, etc.), welche einen möglichst großen Abstand zur auszubringenden Lösung sicherstellen sollen. Dennoch bleibt es nicht aus, dass feinste Partikel die Haut benetzen oder gar eingeatmet werden können.
 
  • Herstellerangaben
     
    Die Angaben des Herstellers sollten grundsätzlich sehr genau studiert werden und Beachtung finden (Wirkungsspektrum, Dosierung, etc.). 
 
  • Schutzkleidung 
     
    Das Tragen von Schutzkleidung, fester Kleidung von Kopf bis Fuß, ist bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln keinesfalls übertrieben. Selbstverständlich sollte diese Schutzkleidung nach der Anwendung einer Wäsche zugeführt werden, damit anhaftende Partikel ausgewaschen werden. Zusammen mit Mundschutz und Einmalhandschuhen wird die Kontaminationsgefahr mit dem Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum reduziert. 
 
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in geschlossenen Räumen 
     
    Nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Schädlingsbekämpfung in Innenräumen, wie im Gewächshaus oder im Wintergarten, sollten Fenster und Türen für ein bis zwei Stunden geschlossen gehalten werden, damit das ausgebrachte Mittel nicht sofort wieder verdunstet, sondern einen ausreichenden Zeitraum zur Wirkungsentfaltung erhält. Erst nach diesem Zeitraum sollte der Raum wieder betreten und ausgiebig gelüftet werden. 
 
  • Lebensmittel 
     
    Während und unmittelbar nach dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sollten sich keine Lebensmittel in der Nähe befinden! 
 
  • Pflanzenschutzmittel und Fruchtpflanzen 
     
    Auch bei Fruchtpflanzen und Gemüsepflanzen kann ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erforderlich werden. Bei diesen Pflanzen sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor der Ernte die letzte Behandlung erfolgt sein, damit Reste des Pflanzenschutzmittels noch abgebaut werden können. 
    Grundsätzlich sollten bevorzugt Pflanzenschutzmittel gewählt werden, welche über eine Zulassung nicht nur für Zierpflanzen, sondern auch für Obst und Gemüse verfügen.